Patentierte Räderhalterung gegen Diebstahl und für die beste Lagerung von KFZ Rädern
COS Patent einer neuen Erfindung: Professionelle Halterung zur praktischen und diebstahlsicheren Lagerung von Kraftfahrzeug-Rädern.
Dass Diebstahl stattfindet, ist uns bewusst.
Aber bei uns?
Nein, bei uns gibt es sowas nicht.
Wenn wir dann doch wieder von der Realität eingeholt werden, können wir es nicht fassen.
So wie hier geschehen bei einem Mercedes-Benz in Stuttgart.
Vielleicht hätte hier eine Diebstahlsicherung schützen können.
Die Räder waren auf dem Fahrzeug montiert. Diebstahlspuren sind klar ersichtlich. So hat der Eigentümer des schwarzen Mercedes zumindest die Möglichkeit, sofern eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, den entstanden Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen.
Doch wie verhält es sich, wenn die Räder nicht montiert gewesen wären, sondern als z.B. Winterreifensatz neben dem Auto gelagert worden wären?
Problem:
Moderne Tiefgaragen haben meist keine Einzelboxen mehr die abschließbar sind. Darüber hinaus sind die Kellerräume/Abstellräume entweder weit von der Tiefgarage entfernt, so dass lange Transportwege entstehen. Oder die Kellerräume sind viel zu klein, als dass sich diese zum Lagern von Rädern eignen würden.
So lagern die Bewohner, den momentan nicht benötigten Rädersatz neben dem Fahrzeug, in der Sammeltiefgarage.
Obwohl es jedem klar ist, dass es ein Leichtes ist, mit einem Lieferwagen in die Tiefgarage einzufahren, und alle herumliegenden Rädersätze einfach "einzusammeln", machen es die Bewohner trotzdem. Denn sie haben keine andere Alternative.
Keine Alternative?
Sie könnten die Räder bei einem Räderservice einlagern lassen. Doch wer diesen Service schon mal genutzt hat, weiß:
Es ist aufwendig.
- Man muss einen Termin ausmachen, der einem oft nicht passt.
- Man muss eigens zum Räderwechsel fahren und dort warten.
- Die Kosten für die Einlagerung und den Räder-Tausch sind hoch. (Zwischen 80-100€ alleine für die Lagerung pro Saison sind üblich)
- Manchmal gehen Rädersätze verloren oder werden beschädigt.
Natürlich ist bei der Einlagerung des Reifensatzes der Dienstleister (Reifenservice) in der Obhutspflicht.
Schlimm ist jedoch: sollten die Räder während der Einlagerung beschädigt (zum Beispiel Kratzer) worden sein, besteht keine Nachweismöglichkeit.
Wie soll man denn beweisen, dass der Kratzer/die Macke vor der Einlagerung nicht bestanden hat?
Entweder man nimmt den Schaden hin, oder lässt sich auf einen Rechtsstreit mit der Firma des Einlagerungsservice ein. Diesen Rechtsstreit zu gewinnen ist jedoch aussichtslos.
Doch auch beim Reifeneinlagerungsservice können die Räder verlorengehen, gestohlen oder durch beispielsweise einen Brand zerstört werden. Selbstverständlich muss dann der Reifeneinlagerungsservice den Schaden ersetzen.
Jedoch nur den Zeitwert. Nicht den Wiederbeschaffungswert. Dementsprechend steht der Ersatz in keiner Relation.
Tja, was macht man dann?
Man entschließt sich, die Rädersätze doch bei sich zuhause zu lagern. Da hat man alles zusammen und ist flexibel.
Es muss ja eine Lösung geben, wie man seine nicht montierten Rädersätze sicher und praktisch lagern kann.
Schliesslich ist man mit dieser Problemstellung nicht allein.
Fast jeder hat dieses Problem.
Also sucht man im Internet.
Und findet:
Nichts.
Es gibt Angebote. Es gibt Felgenbäume. Es gibt Haken. Es gibt Räderregale.
Aber eine Lösung, die praktisch und vor allem diebstahlsicher ist, die gibt es nicht.
Also bleibt dann doch nichts anderes übrig, als den Rädersatz als Stapel neben dem Fahrzeug zu lagen und mittels einer Kette zu sichern?
—> keine Versicherung wird im Schadensfall hier eintreten.
Lösung:
Angelehnt an die Befestigung von Rädern an einem Kraftfahrzeugs mit Diebstahlsicherungsschrauben wurde von COS eine Wand-Lagerung für nicht benötigte Räder entworfen.
Damit werden für die Lagerung folgende Vorteile erreicht:
- Die Lagerung geschieht direkt neben dem Fahrzeug.
- Komfortabel und platzsparend.
- Der Reifen erfährt keine Aufstandskraft.
- Absolut trockene Lagerung. Sind auf dem Parkplatz Flüssigkeiten/Verschmutzungen wirken diese nicht wie üblich auf den unteren Reifen ein.
- Die Lagerung von Rädern ist zumeist in der Hausordnung explizit auf dem Stellplatz erlaubt, genau hier geschieht die Lagerung.
- Die Fixierung geschieht wie beim Fahrzeug über Zentrierung und Schraubverbindung.
- Keine seitliche Belastung des Felgenhorns (Kratzer) bzw. der Seitenfläche (nicht dafür ausgelegt) über einen längeren Zeitraum.
- Freiraum bleibt vorhanden, Gefahr durch Parkrempler bleibt aus.
- Sieht schön aus, wenn die Räder ordentlich an der Wand hängen.
Zum Schutz gegen Diebstahl spricht:
- Eine zerstörungsfreie Entwendung der Räder ist nicht möglich, falls es also zum Diebstahl kommt, kann der Schaden bei der Versicherung gemeldet und behandelt werden.
- spontaner Diebstahl ist nicht möglich, der Dieb muss mit Spezialwerkzeug (Bohrmaschine zum Ausbohren der Schraubverbindung, Schraubenausdreher) ausgerüstet sein.
- die Rechtslage ist entsprechend vergleichbar, als ob die Räder auf dem Fahrzeug montiert wären.
COS hat die Anti-Diebstahl Radhalterung unter DE 10 2018 006 038 A1 beim deutschen Patentamt in München schützen lassen.
Die Anti-Diebstahl Radhalterung kann hier, bei Amazon oder bei Rakuten erworben werden.