Worauf ist beim Gebrauchtwagenkauf zu achten?

 

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Zusammenfassung:

Dieser Artikel vom Jahr 2019 hat die Zielsetzung, die rechtliche Situation beim Autokauf zu erklären und auf mögliche Risiken hinzuweisen. Die Daten stammen aus eigenen Erfahrungen von „COS Stuttgart“, als auch von anderen Institutionen, deren Quellen unten angegeben sind.

-um Autohändler zu sein, ist kein Bildungsabschluss, Qualifizierungsnachweis oder eine Erlaubnisprüfung notwendig (IHK Frankfurt)

-jährlich werden in Deutschland 8,66 Millionen gebrauchte KFZ verkauft, 50% davon über den Markenhandel (Statistisches Bundesamt)

-33% aller in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen haben manipulierte Tachos (Polizei und ADAC)

-es gibt in Deutschland keinen Markt bei dem mehr betrogen wird als im Gebrauchtwagenmarkt (Stern)

-Fahrzeuge sind im Durchschnitt 9,4 Jahre alt (Statistisches Bundesamt)

-Im Jahr 2018 hatte der ADAC etwa 4 Millionen Panneneinsätze (ADAC)

-Vertragshändler und Vertragswerkstätten führen Inspektionen nicht richtig/vollumfänglich aus (Auto Motor Sport, Auto Bild, Erfahrung der COS Meisterwerkstatt bei Durchführung von Inspektionen von Kundenfahrzeugen)

-Pro Jahr werden 2,5 Millionen Autounfälle gemeldet (Statistisches Bundesamt)

-viele Fahrzeuge werden als unfallfrei angeboten, obwohl diese einen Unfall hatten (Erfahrung von COS bei Beratung eines Fahrzeugkauf eines japanischen Kunden bei einem freien Händler)

-Fahrzeuge werden von Händlern viel zu teuer verkauft, angeblich wegen der Gewährleistungspflicht (Erfahrung von COS bei Unterstützung beim Fahrzeugkauf eines japanischen Kunden bei einem freien Händler)

-Mietwagen werden als Firmen- oder "Dienstwagen" umdeklariert (Erfahrung von COS bei Unterstützung beim Fahrzeugkauf eines japanischen Kunden bei VW Stuttgart)

-Nach Feststellung von diversen Schäden am Fahrzeug (z.B. Gelenk der Seitenwelle), steht das Fahrzeug plötzlich nicht mehr zum Verkauf zur Verfügung (Erfahrung von COS bei Unterstützung beim Fahrzeugkauf eines japanischen Kunden bei FORD Ludwigsburg)

-der Kauf beim Händler führt gemäß HGB zu einer Gewährleistungspflicht, diese jedoch in der Praxis durchzusetzen ist sehr schwierig (HGB, BGB, Erfahrung von COS bei Unterstützung beim Fahrzeugkauf eines japanischen Kunden)

-eine Garantie ist nicht mit einer Gewährleistungspflicht zu verwechseln (AGB der Garantie, BGB)

-der Kauf eines Gebrauchtwagen ist Vertrauenssache, der durch Sachverstand ergänzt werden sollte
(Erfahrung von COS bei Unterstützung beim Fahrzeugkauf)

 

Einleitung:

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"Er hätte einen wunderbaren günstigen schwarzen Mercedes-Benz E-Kombi mit niedriger Laufleistung bei einem Autohändler gesehen. Das wäre das perfekte Fahrzeug während seines Expatriate Einsatzes für ihn, seine Frau und den beiden Kindern. Er würde den Wagen gerne kaufen, denn der Händler hätte ihm mehrmals zugesichert der Wagen wäre unfallfrei." sagte der japanische Kunde zu uns.

Er würde gerne COS den Auftrag geben den Wagen nochmals technisch zu überprüfen, die Preisverhandlung zu führen, eine günstige Versicherung abzuschließen und die Registrierung vorzunehmen.

Wir nehmen den Auftrag an und gehen mit dem Kunden vor Ort.

Doch uns fällt sofort auf: Das Fahrzeug hatte offensichtlich einen starken Frontschaden, die gesamte Front wurde ausgetauscht. Wir fragen den Händler in Anwesenheit unseres Kunden: „Wollen Sie uns weismachen, dieses Fahrzeug wäre unfallfrei?“. Er kommt ins Stottern, ja doch da wäre was gewesen. Aber er hätte zusammen mit seinem Bruder hinten in der Garage den Schaden wieder instand gesetzt.
Selbstverständlich kaufen wir das Fahrzeug nicht. Stattdessen folgt der Kunde vorbehaltlos unserem Rat, ein Fahrzeug zu kaufen, welches wir ihm vorstellen von einem privatem Verkäufer. Einem Herrn in leitender Funktion, der das Fahrzeug aus erster Hand mit perfekter Historie verkauft.

Autohändler haben einen schlechten Ruf. Viele unserer japanischen Kunden haben zuvor schlechte Erfahrung mit Autohändlern in Deutschland gemacht und kommen deshalb zu COS. Andere haben gar nicht gemerkt, dass sie betrogen worden sind, ihnen beispielsweise ein Mietwagen als "Firmenwagen" angedreht wurde.
 
Wir möchten im Folgenden über die Hintergründe informieren, erklären, wie die Rechtslage in Deutschland ist und worauf man achten sollte. Im Abschluss des Artikels geben wir eine Handlungsempfehlung.

 

Wer ist Autohändler?

Um gewerblich als Autohändler tätig zu sein, ist in Europa keine spezifische Qualifizierung oder explizite behördliche Genehmigung erforderlich.

Es wird weder geprüft, ob ein Autohändler fachlich geeignet ist (wie z.B. bei dem Meisterzwang der §1 und § 7 der Handwerksordnung), Fahrzeuge auf Sicherheit, Qualität und Zustand richtig zu beurteilen.
Noch wird überprüft, ob dieser „zuverlässig“ (wie z.B. bei der § 34C Gewerbeordnung beim Immobilienmakler) ist, um sicherzustellen, dass keine betrügerische Menschen diesem Gewerbe nachgehen.

Jeder kann also gewerblicher Autohändler sein, es ist lediglich eine Registrierung im Gewerbeamt nötig.

 

Wer ist nicht Autohändler?

Jeder Privatmann darf sein Eigentum verkaufen. Bestimmte Güter unterliegen Einschränkungen, Fahrzeuge jedoch können frei verkauft werden. Wird nicht gewerblich verkauft, gelten dieselben Gesetze wie bei jedem anderem privat verkauftem Gut, also die Festlegungen des BGB.

Im Einzelnen bedeutet das beispielsweise:

wer nicht:

  • regelmäßig verkauft,
  • im Auftrag eines Unternehmens verkauft,
  • Fahrzeuge gekauft hat, mit der Absicht diese Weiterzuverkaufen,
  • Fahrzeuge verkauft, die er nicht für den eigenen Gebrauch genutzt hat,
  • viele Fahrzeuge verkauft,

der ist nicht Autohändler und darf sein Fahrzeug privat, und damit verbunden, unter bestimmten Bedingungen verkaufen.

 

Wodurch unterscheidet sich der Privatkauf von dem gewerblichen "Autohändler-Kauf"?

Der Kaufvertrag eines gewerblichen Verkäufers im Vergleich zum privatem Verkauf, wird gesetzlich völlig verschieden bewertet.
Im Privatverkauf gelten die Rechte und Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB. Während im gewerblichen Verkauf das Handelsgesetzbuch HGB gilt.
Beim gewerblichen Autohändler entstehen durch die Gesetze des HGB für den Käufer besondere Rechte, für den Verkäufer Verpflichtungen.


Wie ist die Rechtssituation bei einem privaten Kauf?

Im Privatverkauf gilt der Grundsatz: „gekauft wie gesehen“, geregelt im 2. Buch des BGBs.
Das bedeutet, der Verkäufer muss keine Verpflichtungen oder Garantien über die Qualität des Fahrzeugs eingehen.
Er muss auch nicht explizit auf Mängel oder Einschränkungen hinweisen, jedoch ist er verpflichtet wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.
Wenn es sich herausstellt, dass nicht wahrheitsgemäß Auskunft gegeben wurde oder vom Käufer gar eine so genannte „arglistige Täuschung“ nachgewiesen werden kann, so ist eine gerichtliche Verhandlung möglich, die zu einer Änderung des Kaufvertrages führen kann. Allerdings liegt die Beweispflicht dafür auf der Käuferseite.

In der Praxis ist es jedoch sehr schwer zu beweisen, dass ein erheblicher Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Mündliche Absprachen sind faktisch nicht zu beweisen, so dass ausschließlich das geschriebene Wort im Vertrag gilt. In den meisten Fällen wird sich ein privater Verkäufer über eine Klausel wie „der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“ absichern.

Im Privatverkauf hat also der Käufer das volle Risiko zu tragen, ihm entsteht lediglich rechtlicher Beistand, wenn ein Betrug nachgewiesen werden kann.

 

BGB Aufbau neu



Welche Rechte entstehen dem Käufer im Vergleich bei einem gewerblichen Händler?

Das Handelsgesetzbuch regelt die Pflichten und Rechte im gewerblichen Verkauf. Es gelten also andere Regeln, wie im „Bürgerlichen Gesetzbuch“.

Den meisten Endverbrauchern sind die Gesetze des HGB unbekannt, daher vorab: entgegen landläufiger Meinung besteht kein Rückgaberecht oder Widerrufsrecht beim Autokauf (solange es sich nicht um den Sonderfall eines Fernabsatzgeschäftes handelt).

Der Käufer kann also nicht seine Erwartungen, von sehr kulanten Handelsketten oder Versandunternehmen, wie beispielsweise „innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann das Produkt ohne Begründung zurückgegeben werden“, übertragen.
Lediglich wenn ein Mangel besteht, der bereits bei der Übergabe bestanden hat, aber unentdeckt blieb, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung.

Das Recht auf Nachbesserung ist der wesentliche Unterschied zwischen einem "Privatverkauf" und dem "Verkauf als gewerblicher Händler".

Denn sobald ein Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, so wird der Händler verpflichtet, innerhalb von zwei Nachbesserungsversuchen, diesen zu beheben.
Ist die Nachbesserung erfolglos oder kann sie dem Käufer nicht zugemutet werden, entsteht aus diesem Recht heraus, die Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall auch die „Wandelung“, also die vollständige Rückabwicklung des Geschäfts.

Das Recht auf Nachbesserung führt zu dem besseren „Gefühl“ der meisten Autokäufer, bei einem gewerblichen Händler zu kaufen.
Denn aus dem Recht der Nachbesserung auf Käuferseite, entsteht die so genannte Gewährleistungspflicht auf der Händlerseite.

Was ist die Gewährleistungspflicht?

Die Gewährleistungspflicht des Händlers ist eine gesetzliche Verpflichtung und ist daher nicht zu verwechseln mit einer Garantie. Auch hier besteht ein landläufiges Missverständnis: die Gewährleistungspflicht ist mitnichten eine Garantie!
Dem Käufer entsteht über die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs das Recht auf Nachbesserung, sofern ein unbekannter Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.
Die 12 Monate sind zweigeteilt hinsichtlich der Beweispflicht. In den ersten 6 Monaten liegt diese seitens des Händlers. Dieser muss innerhalb des ersten halben Jahres beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweispflicht um, und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits zur Übergabe bestanden hat.

Wenn die Gewährleistungspflicht keine Garantie ist, lässt sich das Recht auf Nachbesserung überhaupt durchsetzen?

Handelt es sich um einen anständigen Händler, wird er im berechtigten Fall, eine Nachbesserung ohne große Diskussionen übernehmen. Denn wenn der Käufer einen berechtigten Mangel aufzeigt, folgt dies daraus, dass der Händler das Fahrzeug nicht ordentlich geprüft und die erforderlichen Reparaturen entsprechend nicht vorgenommen hat.

Falls sich der Händler weigert, bleibt leider nur der Weg zum Anwalt. Sollte es innerhalb einer vom Anwalt festgelegten Frist zu keiner Einigung kommen, so endet der Streit durch das Urteil eines Gerichtes. Entsprechend ist es wichtig Beweise zu sichern und vor allem die Sachlage von einer neutralen Stelle, wie dem ADAC, TüV, Dekra oder einem Gutachter beurteilen zu lassen.

Wenn es jedoch so weit gekommen ist, dass man Rechtsbeistand benötigt, dann hat sich gezeigt, dass man mit dem falschen Menschen Handel betrieben hat.
Entsprechend empfehlen wir von COS sehr auf einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Händler zu achten, anstatt ein vermeintliches „Schnäppchen“ zu ergattern.

 

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Kann durch die Gewährleistungspflicht ein perfektes Fahrzeug erwartet werden?

Wird in der Fahrzeugbeschreibung bzw. des Kaufvertrages nicht explizit auf einen Mangel hingewiesen, so kann der Käufer erwarten, dass das Fahrzeug bzw. dessen Funktionen ordnungsgemäß ausführbar sind.
Jedes Bauteil im Fahrzeug unterliegt Verschleiß und Alterung. Folglich kann nicht pauschalisiert werden, was „ordnungsgemäß“ bedeutet. Jeder Fall ist verschieden. Darüber hinaus besteht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Alter, Laufleistung, Einsatz und die Anzahl der Vorbesitzer wirken sich auf den Zustand aus.

Entsprechend kann nicht vom Käufer erwartet werden, dass sich alle Bauteile im perfekten Zustand befinden.


Welche Mängel können durch Gewährleistung reklamiert werden?

Wie beschrieben, kann keine pauschale Aussage gemacht werden. Daher hier einige Beispiele zu denen es gerichtliche Urteile gibt:

  • Wird beispielsweise festgestellt, dass das Fahrzeug einen Parkrempler hatte, welcher ordnungsgemäß behoben wurde, so entsteht kein Recht auf Nachbesserung oder Anspruch auf Kaufpreisminderung.
  • Wird ein Fahrzeug im Herbst gekauft und erst über die Wintermonate wird vom Kunden festgestellt, dass die Heckscheibenheizung nicht funktioniert, so kann dies zu einer Nachbesserung führen.
  • Wird bei einem Getriebeölwechsel festgestellt, dass sich Holzspäne im Öl befinden. Oder wird eine Tachomanipulation aufgedeckt, handelt es sich hierbei klar um einen Betrug. Dieser „Mangel“ kann nicht durch „Nachbesserung“ behoben werden, sondern hier bleibt nur die Kaufpreisminderung oder die Wandelung.


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Sind viele Fahrzeug-Tachos manipuliert?

Hierzu kann es nur Schätzungen geben. Die Polizei und der ADAC gehen davon aus, dass jedes dritte verkaufte Fahrzeug in Deutschland einen manipulierten Kilometerstand hat.

Der Kilometerstand ist neben dem allgemeinen Zustand des Fahrzeugs ausschlaggebend auf den Verkaufspreis.

Pro Jahr wechseln knapp 9 Millionen Gebrauchtfahrzeuge den Eigentümer in Deutschland. Daher ist davon auszugehen, dass die Anzahl von Tacho-manipulierten Fahrzeugen wirklich sehr hoch ist.

Während ein kundiges Auge bei mechanischen Tachos erkennen kann, ob manipuliert wurde, ist dies bei modernen Tachometern nicht mehr möglich. Der Anschluss eines Computers an die genormte Diagnosesteckdose des Fahrzeugs und das Befolgen einer einfachen Methode genügen dafür. Für einen Privatverkäufer jedoch ist dies schwer, weil er die erforderlichen Diagnose-Tools nicht dafür hat.

Was die meisten Endverbraucher auch nicht wissen: Bei vielen Autos gibt es "verborgene Menus", im Instrument Cluster (oder zu deutsch Kombiinstrument), welche sich durch geheime Tastenkombinationen öffnen lassen.

Hierin kann der Kilometerstand einfach angepasst werden.

Dafür gibt es auch einen nachvollziehbaren Grund: Die Autohersteller hinterlegen diese Möglichkeiten, um Überführungsfahrten, Strecken die durch die Logistik via Schiene und Schiff und deren Lagerplätzen, vor allem jedoch auch durch Testfahrten entstanden sind, zurückzusetzen.

Jeder Fahrzeug-Hersteller führt vollumfängliche Tests von zufällig ausgewählten Fahrzeugen aus der Produktionslinie aus, um damit seine Qualität zu sichern.

Kein Kunde jedoch wird bei der Neuwagenübernahme akzeptieren, dass sein Auto bereits mehrere hundert Kilometer auf dem Tacho hat. Entsprechend wird der Kilometerstand vor der Übergabe zurückgesetzt.

So hilft es zu vergleichen, ob der Zustand des Fahrzeuges und die Angaben der Kilometerstände auf Rechnungen, Inspektionsnachweisen und TüV-Berichten zueinander passen.

Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Viele Händler machen die HU/AU neu, entsprechend ist hier der letzte Kilometerstand vermerkt. Der TüV hat die Aufgabe auf Sicherheit und Verkehrstauglichkeit zu achten, nicht auf Tachomanipulationen. Sollten vorherige TüV Berichte "fehlen", ist dies vielleicht der Versuch einer Verschleierung.

Darüber hinaus muss man wissen, dass es Firmen gibt, welche darauf spezialisiert sind nicht nur die Laufleistung des Fahrzeugs zu ändern. Sondern auch Inspektionshefte und die damit verbundenen Einträge in den verschiedenen Datenbanken zu fälschen.

Neben der Speicherung des Kilometerstands im Instrument Cluster, wird dieser bei jedem Abstellen des Fahrzeug auf einen Chip im Fahrzeug-Schlüssel übertragen. Der Kilometerstand wird genauso in vielen anderen Steuergeräten im Fahrzeug gespeichert, wie beispielsweise im ABS-Steuergerät. Üblicherweise speichert jedes Steuergerät darüber hinaus die eigene Betriebszeit ab. So kann man einen Abgleich zwischen Kilometerstand und Betriebsstunden machen, und somit Abschätzen ob eine realistische Durchschnittsgeschwindigkeit besteht.

Ein Fachmann kann diese Daten auslesen.

Jedoch: insbesondere der Markenhandel, der analog des Statistischen Bundesamtes über 50% der jährlichen Gebrauchtwagen verkauft, genießt analog einer TÜV Rheinland Studie das höchste Vertrauen. Obwohl es durch die Verfügbarkeit der Diagnose-Tools und direkte Anbindung an die Datenbanken, kein großer Aufwand wäre eine durchgängige Manipulation zu erreichen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Garantie und der Gewährleistungspflicht?

Auf die Gewährleistungspflicht und dem daraus entstehendem Recht auf Nachbesserung wurde bereits weiter oben im Detail eingegangen.

Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers zum Zwecke der Kaufreizsteigerung gegenüber dem Fahrzeugkäufer.
Eine Garantie ist nichts anderes als eine Versicherung, die ein Händler bei den Garantie-Anbietern abschließen kann. Wenn also die Aussage vom Händler getätigt wird: „das Fahrzeug hat Garantie!“, so klingt das zunächst gut. Tatsächlich hat diese Information jedoch keine höhere Aussagekraft, als: „das Auto ist (undefiniert) versichert“.
Genau wie bei einer Fahrzeugversicherung ist entsprechend nachzufragen, um welche Art von Versicherung es sich handelt und welchen Umfang diese hat. Bekanntlich gibt es Haftpflicht-, Teilkasko, oder Vollkasko-Versicherungen. Die Deckungssummen sind sehr unterschiedlich, der Deckungsumfang ist bei jeder Versicherung anders. Außerdem wird unterschieden ob es eine Selbstbeteiligung gibt und wenn ja, wie hoch diese ist.

All diese Informationen gilt es genau zu prüfen.

 

Welche Arten von Garantien beim Fahrzeugkauf gibt es?

Die Garantieversicherung wird in der Regel im Kaufvertrag dokumentiert und vor der Übergabe des Fahrzeugs abgeschlossen. Der Händler hat meistens einen Rahmenvertrag mit einem Garantieanbieter, über welchen er eine fahrzeugspezifische Versicherung abschließt.

Über die Fahrgestellnummer und Angabe vieler weiterer Eigenschaften und Daten wird ein Risikowert ermittelt.
Der Händler legt daraufhin den Umfang der Garantie fest. Er kann die Garantie auf Motor- und Getriebeumfänge, Elektrik/Elektronik, Achsteile usw. begrenzen, oder jedes Bauteil eines Fahrzeugs versichern lassen.
Des Weiteren legt der Händler fest, wie hoch die Erstattung der Kosten für das Ersatzteil sein sollen, sowie den Gültigkeitszeitraum.
Je nach Festlegung entsteht ein Preis für die Versicherung, welcher normalerweise vom Händler getragen wird.

Das bedeutet also, dass der Händler die Rahmenbedingungen über den Leistungsumfang festlegt. Genauso kann er weitere Einschränkungen definieren. Häufig steht im „Kleingedruckten“, dass der Garantiefall nur eintritt, wenn die Reparatur in der hauseigenen Werkstatt stattfindet. Oder es ist festgelegt, dass nur unter der Voraussetzung, dass alle Inspektionen regelmäßig bei diesem Händler durchgeführt wurden, eine Garantieübernahme bestehen kann.

Auf diese Weise erreicht der Händler eine effiziente Kundenbindung.

 

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Was ist unsere Empfehlung an Sie?

Der Umstand, dass bei jedem dritten Fahrzeug der Tacho justiert wird, Fahrzeuge mit Unfallschaden als "unfallfrei" deklariert werden, Mietwagen als "Firmenwagen" definiert werden, Schäden verdeckt werden usw. sollte jedem Autokäufer bewusst sein.
Nicht jeder Verkäufer ist ein Betrüger, aber es gibt doch einige "schwarze Schafe".

Es gilt einfach kritisch zu sein und nicht nur das zu sehen, was man gerne sehen will.

Bewusst machen wollen wir entsprechend: Anzunehmen ein Vertragshändler würde aufgrund seiner Hausmarke eher von Betrügereien absehen als ein privater Verkäufer, dem sei gesagt: dies ist ein Irrtum.

Regel Nummer 1: Ausschliesslich bei einem zuverlässigen und vertrauenswürdigen Menschen kaufen.

Ein Fahrzeug muss vor allem sicher und zuverlässig sein. Der Autokauf von privat ist empfehlenswert, wenn die Situation vollständig überschaubar ist und das Fahrzeug fachkundig beurteilt werden kann.

Regel Nummer 2: Nur wenn alle Daten und Informationen vorgelegt werden können, kann eine authentische Beurteilung gemacht werden.

Das Recht auf Nachbesserung reduziert das Risiko eines kostenintensiven Schadens, schützt jedoch nicht vor langwierigen, nervenaufreibenden und vor allem teuren Scherereien.

Regel Nummer 3: Lieber das bessere Auto nehmen, als auf einen günstigeren Preis zu schauen.

Autoverkäufer sind trainiert und erfahren. Sie wissen welche Schlagworte fallen müssen, um einen potentiellen Käufer zu überzeugen. Sie versuchen eine Beziehung mit dem Kunden aufzubauen, um damit sein Vertrauen zu wecken. Jedoch: nur das geschriebene Wort gilt.

Regel Nummer 4: Nicht durch Worthülsen täuschen lassen, sondern jeden Vertragsinhalt kritisch prüfen.

 

COS Services

Service mit bestem Sachverstand und größter Zuverlässigkeit

Wir bieten Kundenbetreuung in Deutsch, Englisch und Japanisch.

Unsere Dienstleistung beinhaltet stets einen Hol- und Bringservice, sowie Foto Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen

Wir sind Mitglied der Handwerkskammer Stuttgart, die Durchführung der Arbeit erfolgt durch unseren sehr erfahrenen Mercedes-Benz KFZ-Meister.

Sie erreichen uns hier:
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COS Services

Service mit bestem Sachverstand und größter Zuverlässigkeit

Fahrzeuginspektionen aller Fabrikate, spezialisiert auf historische und Premium- Fahrzeuge

TÜV Untersuchungen und Fahrzeugabnahmen mit Hohl- und Bringservice

Fahrzeugreparaturen von erfahrenen Kraftfahrzeug Meister, der auf Premiumfahrzeuge spezialisiert ist

Unterstützung/Beratung bei dem Kauf- und Verkauf von Fahrzeugen, inklusive Fahrzeugüberführung

BBS Händler: Kundenspezifische Kompletträder zu konkurrenzlos günstigen Preisen

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Sie erreichen uns gerne mithilfe des Kontaktformulars, wir melden uns umgehend bei Ihnen, wenn Sie eine Frage haben.

 

 

Quellenangabe:

http://m.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innovation_umwelt/industrie/abgrenzung_handwerk

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/TransportVerkehr/UnternehmenInfrastrukturFahrzeugbestand/Tabellen/Fahrzeugbestand.html

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtwagenkauf/betrug/